SRD Service rund um den Druck GmbH
Provinzialstr. 59a
66806 Ensdorf
Deutschland

Tel.: +49683182809
E-Mail: kontakt@srd-druckservice.com

Registergericht: Saarlouis
Registernummer: HRB 15359

Geschäftsführer: Christian Schwinn

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 244 851 724

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/odr

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

 

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alle Fotos Eigentum der SrD Service rund um den Druck GmbH

Christian Schwinn

 

AGBs der Fa. SRD

I. Geltungsbereich/Vertragsabschluss

Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt.

Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

II. Preise

1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der

Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier

Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte

gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung ge

troffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des

Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und

sonstige Versandkosten nicht ein.

2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich des dadurch verursachten

Maschinenstillstandes, werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen

gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger

Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener

Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.

Gleiches gilt für Datenübertragungen.

III. Zahlungsarten

a) Kauf auf Rechnung

1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige

Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten.

Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft

(Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.

2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung

aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

4. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen

wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet,

so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurück

halten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu,

wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf

demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.

5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu

zahlen, der gemäß dem Diskontsatzüberleitungsgesetz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht

wird. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

b) Kauf per Lastschrift; Einzugsermächtigung; Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschriften

1. Beim Kauf per Lastschrift ist der Zahlbetrag sofort zur Zahlung per Einzug von dem im Bestellprozess

angegebenen Girokonto, bei dem dort angegebenen Kreditinstitut (des Girokontos) fällig.

Hiermit ermächtigen Sie die SRD-Service rund um den Druck GmbH widerruflich, die von Ihnen

durch den Kauf per Lastschrift zu entrichtenden Zahlungen zulasten des Girokontos durch Lastschrift

einzuziehen. Wenn das Girokonto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens

des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden

im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.

2. Mit der Angabe des Girokontos bestätigen Sie, dass Sie zum Bankeinzug über das entsprechende

Girokonto berechtigt sind und für die erforderliche Deckung sorgen werden. Rücklastschriften

sind für uns mit einem hohen Aufwand und Kosten verbunden. Im Fall einer Rücklastschrift (mangels

erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen Erlöschens des Girokontos oder unberechtigtem

Widerspruch des Kontoinhabers) ermächtigen Sie die SRD-Service rund um den Druck GmbH, die

Lastschrift für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung, ein weiteres Mal einzureichen. In einem

solchen Fall sind Sie verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 12,00 pro Rücklastschrift

zu zahlen. Weitergehende Forderungen sind vorbehalten. Es wird Ihnen die Möglichkeit

eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass durch die Rücklastschrift geringere oder gar keine

Kosten entstanden sind. Angesichts des Aufwands und der Kosten für Rücklastschriften und zur

Vermeidung der Bearbeitungsgebühr bitten wir Sie, im Falle eines Widerrufs oder eines Rücktritts

vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation der Lastschrift, nicht zu widersprechen.

In einem solchen Fall erfolgt nach Abstimmung mit uns die Rückabwicklung der Zahlung durch

Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch Gutschrift.

IV. Lieferung

1. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung

an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird

der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der

Schriftform.

3. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren.

Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB

bleibt unberührt.

4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferes –

wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur

Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet

werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.

Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen

Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

5. Im kaufmännischem Verkehr steht dem Auftragnehmer, an vom Auftraggeber angelieferten Druckund

Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen, ein Zurückbehaltungsrecht

gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus

der Geschäftsverbindung zu.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

2. Die nachfolgende Regelung gilt nur im kaufmännischen Verkehr: Die gelieferte Ware bleibt, bis zur

vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers

gegen den Auftraggeber, sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen

Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung

hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens

im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung

zu nennen. Übersteigt der Wert, der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen

Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers

oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe

von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.

3. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferten und in dessen Eigentum stehender Waren

ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält zu jedem Zeitpunkt der

Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist

der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware

beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

VI. Beanstandungen/Gewährleistungen

1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten

Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/

Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler

handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden

Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen

Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel,

die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen

Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.

3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl, unter Ausschluss anderer

Ansprüche, zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung, verpflichtet. Im Falle verzögerter, unterlassener

oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber Herabsetzung der

Vergütung (Minderung) oder Rückg.ngigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.

4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung,

es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

5. Bei farbigen Reproduktionen können in allen Herstellungsverfahren geringfügige Abweichungen vom

Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen

(z.B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.

6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis

zur Höhe des Auftragswertes.

7. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von

ihm eingeschalteten Dritten, unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt

nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen

hat der Auftraggeber vor Übertragung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme

gegen Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber.

Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.

8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden.

VII. Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln

verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des

Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet.

2. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.

3. Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach

schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung

ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.

VIII. Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht

von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des

geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

IX. Archivierung

Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher

Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts

an den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert.

Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der

Auftraggeber selbst zu besorgen.

X. Periodische Arbeiten

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten

zum Ende eines Monats gekündigt werden.

XI. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere

Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen

Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist oder

im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden

Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers.

Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen nicht berührt.

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